Treibhausgasemissionen in der Industrie und der Energiewirtschaft zu vermeiden ist eine wichtige Aufgabe auf dem Weg zur Klimaneutralität. Dazu benötigt es neue Prozessketten und die Umstellung ganzer Produktionsstandorte in Österreich auf erneuerbare Energiequellen. Mit dem Programm „Transformation der Wirtschaft“ unterstützt der Klima- und Energiefonds bereits zum zweiten Mal Maßnahmen der heimischen Wirtschaft, die dazu beitragen, Treibhausgasemissionen erheblich zu reduzieren und damit die nationalen und europäischen Klima- und Energieziele zu erreichen. Im Rahmen der zweiten Ausschreibung steht ein Budget von 95 Millionen Euro, finanziert aus den Mitteln des Aufbau- und Resilienzfonds der Europäischen Union – NextGenerationEU, zur Verfügung.
Klimaschutzministerin Leonore Gewessler: „Im Kampf gegen die Klimakrise müssen wir alle an einem Strang ziehen. Da braucht es die Politik, die Menschen und auch die Wirtschaft muss einen Beitrag leisten. Mit den Förderungen für einen schnellen Umstieg auf eine klimafreundliche Produktion unterstützt der Klima- und Energiefonds diese Veränderung. Denn grüne Produkte sind die Grundlage einer klimafitten Wirtschaft. Und sie sorgen dafür, dass das Klima in unserem Land auch in Zukunft lebenswert bleibt.“
Klima- und Energiefonds-Geschäftsführer Bernd Vogl: „Mit der zweiten Ausschreibung unseres Förderprogramms haben österreichische Industrieunternehmen und die Energiewirtschaft die Möglichkeit, ihre Prozesse so zu optimieren, dass diese klimafreundlich und nachhaltig sind. Die Senkung der Treibhausgasemissionen ist für den langfristigen Erfolg des Wirtschaftsstandorts Österreich unerlässlich.“
Mit Blick auf den Umbau der Energieversorgung sind wieder erneuerbare Technologien, Effizienzmaßnahmen und Speicher im Fokus der Ausschreibung.
Das Programm „Transformation der Wirtschaft“ richtet sich an die produzierende Wirtschaft sowie an Energieversorgungsunternehmen, die energie- und/oder prozessbedingte THG-Emissionen aufweisen und ihren Standort in Österreich haben. Zur Förderung eingereicht werden können auch jene Anlagen, die vom Anwendungsbereich des EU-Emissionshandels erfasst sind.
Gefördert werden Maßnahmen, die zur Umstellung auf erneuerbare Energieträger, zum effizienten Einsatz von Energie oder zu einer sonstigen größtmöglichen Verminderung von Treibhausgasemissionen (z.B. Wasserstofferzeugung, Energiespeicher, etc.), darunter fallen auch Pilot- und Demonstrationsanlagen, führen. Die eingereichten Projekte müssen dem „Do-no-Significant-Harm-Principle“ (DNSH) entsprechen, d.h. sie dürfen die Umweltziele nicht gefährden.
Die erste Ausschreibung war von Juli 2022 bis Oktober 2022 geöffnet und adressierte Maßnahmen der produzierenden Wirtschaft, die zur Reduktion von Treibhausgasemissionen durch die Umstellung auf erneuerbare Energieträger führen. Im Rahmen dieser Ausschreibung wurden insgesamt 4,5 Millionen Euro Förderungen an drei Projekte vergeben.