20. März 2024

Förderung für (Elektro-)Fahrräder geht in die nächste Runde

Erfolgreiche Förderoffensive von Klimaschutzministerium und Sportfachhandel auch 2024

Die Kooperation des österreichischen Sportfachhandels mit dem Klimaschutzministerium zur Förderung von Transport- und Falträdern mit und ohne Elektroantrieb sowie E-Bikes wird auch im heurigen Jahr fortgesetzt. Mit 2. April können Betriebe, Vereine, Gemeinden und auch Privatpersonen wieder um Förderung ansuchen – auch für seit März gekaufte Räder.

Bis zu 900 Euro für Transport- und Falträder mit und ohne Elektroantrieb sowie E-Bikes

Im Vergleich zum Vorjahr wurde die Bundesförderung um 50 Euro durch das BMK erhöht. Für (Elektro-)Transporträder beläuft sich die maximale Fördersumme damit auf 900 Euro und für (Elektro-)Falträder auf 500 Euro. Betriebe und Gemeinden werden bei der Anschaffung von mindestens fünf E-Bikes außerdem mit bis zu 300 Euro pro Rad unterstützt. Die Bundesförderung ist mit maximal 30 Prozent bzw. maximal 50 Prozent (bei Privatpersonen) der förderfähigen Kosten gedeckelt und wird bei günstigen Fahrrädern entsprechend reduziert.

„Radfahren schützt das Klima und stärkt die Gesundheit. Immer mehr Menschen sind daher mit dem Rad unterwegs. Das wollen wir unterstützen und daher freut es mich, dass wir auch heuer die beliebte Radförderung für Betriebe, Gemeinden, Vereine und Private fortsetzen können. Es freut mich sehr, dass wir mit dieser Zukunftsinvestition das Radfahren noch attraktiver machen und die nachhaltige Mobilität vorantreiben“, sagt Klimaschutzministerin Leonore Gewessler.

2023 fast 10.000 Fahrräder gefördert

Im vergangen Jahr 2023 wurden österreichweit 9.597 Fahrräder gefördert, darunter 3.774 (E-)Bikes, 3.301 (E-)Transporträder und 2.522 (E-)Falträder. Dabei liegt der Anteil an Förderungen von Privatpersonen bei 82 Prozent (Transporträder) bzw. 96 Prozent (Falträder).

„Die Radförderung beschleunigt die notwendige Mobilitätswende – fast 10.000 geförderte Fahrräder und mehr als 4,5 Millionen Euro Bundesförderung allein im letzten Jahr sprechen für sich. Ab 2. April können nun wieder Förderansuchen eingebracht werden und wir rechnen mit einer weiterhin hohen Nachfrage nach klimafreundlicher Mobilität“, betont Klima- und Energiefonds Geschäftsführer Bernd Vogl.

Eine Erleichterung für die Kundinnen bringt auch eine breitere Definition von Transporträdern. Ab diesem Jahr werden Fahrräder mit einer Zuladung laut Hersteller von mehr als 60 Kilogramm statt wie bisher von mehr als 80 Kilogramm als Transportfahrräder gefördert. Damit sind mehr Fahrradmodelle förderwürdig.

Fortgesetzt wird auch die 2023 erfolgreich eingeführte Faltradförderung. Wie bisher ist hier bei Privatpersonen eine ÖV-Jahresnetzkarte notwendig. Viele Öffi-Haltestellen sind oft mehr als ein Kilometer vom Ziel entfernt. Für diese sogenannte „letzte Meile“ können Falträder bei der Mitnahme im Öffentlichen Verkehr als kostenloses Gepäckstück eine gute Alternative zur Autofahrt sein.

Lokale Betriebe unterstützen

Aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Lage entfällt heuer der in den letzten Jahren seitens der Fahrradhändler*innen gewährte Händler*innen-Anteil von 150 Euro. Die Händler*innen können weiterhin nach Möglichkeit individuelle Rabatte gewähren. Inkludiert bleibt jedenfalls ein großes Fahrradservice beim Kauf im stationären Fachhandel, welches auch eine wichtige Fördervoraussetzung für die Bundesförderung darstellt und ein entscheidender Anreiz für Kund*innen ist, ihr Fahrrad im Geschäft zu kaufen. Somit wird auch der lokale Sportfachhandel seitens des BMK unterstützt.

Die Bundesförderung kann – so wie bisher – mit Landes- und Gemeindeförderungen kombiniert werden. Fördereinreichungen sind ab 2. April 2024 unter www.umweltfoerderung.at möglich. Die Förderübersicht der Energieagentur Tirol bietet zusätzlich einen Überblick über derzeit verfügbare und kombiniere Fördermöglichkeiten zur (E-)Mobilität.