90% aller Ladevorgänge finden zu Hause oder bei der Arbeit statt .
E-Autos werden während ihrer Standzeiten geladen. Ladevorgänge finden daher primär im Eigenheim über Nacht statt. So kann täglich mit voller Reichweite in den Tag gestartet werden und der Weg zur Tankstelle bleibt erspart.
Mit der Einheit Kilowatt (= kW) ist die Ladeleistung ein bestimmender Faktor für die Ladedauer. Je mehr Kilowatt (kW) am Anschluss vorhanden sind, desto kürzer dauert der Ladevorgang. Im privaten Bereich sind Ladeleistungen bis zu 11 kW ausreichend.
Frau Kathrein pendelt täglich 100 km (hin und retour) zur Arbeit. Für die Nachladung der
dabei verfahrenen Energiemenge von 20 kWh sind folgende Ladezeiten zu erwarten:
Im Einfamilienhaus
Das vorhandene Netznutzungsrecht bestimmt die maximal mögliche Ladeleistung. Auskunft darüber gibt die letzte Rechnung des Netzbetreibers. Zudem können je nach bestehender Elektroinstallation Adaptierungen notwendig sein. Das Elektroinstallationsunternehmen weiß Bescheid!
In Abstimmung mit der möglichen Wechselstromladeleistung (AC) des E-Autos und den jeweiligen Ansprüchen an Reichweite und Ladedauer. Für Heimladezwecke sind Leistungen bis maximal 11 kW ausreichend. Smarte Wallboxen ermöglichen auch die optimale Nutzung des selbst erzeugten Photovoltaikstroms.
Hinweis: Eine Absicherung gegen Wechsel- und Gleichfehlerströme wird vorausgesetzt. Zusätzliche Kosten können entstehen, wenn kein entsprechender Fehlerstromschutz bei der Ladeeinrichtung integriert ist.
Die Errichtung einer Wallbox erfordert keine baurechtliche Zustimmung. Auch freistehende Ladestationen benötigen weder Bauanzeige noch Baubewilligung.
Ladeeinrichtungen mit einer Ladeleistung über 3,68 kW sind dem jeweiligen Netzbetreiber zu melden. Dies gilt auch für mobile Ladeeinheiten.
Den Anschluss einer Wallbox kann ein konzessioniertes Elektroinstallationsunternehmen durchführen. Eine entsprechende Absicherung steht dabei im Vordergrund.
Im Mehrparteienhaus
Ladeinfrastruktur im mehrgeschossigen Wohnbau kann als Einzellösung oder als Gemeinschaftslösung errichtet werden. Je nach Ausgangslage und Vorhaben können Umsetzung und rechtliche Vorgaben unterschiedlich ausfallen.
Einzellösung im Wohnungseigentum
An einem Abstellplatz wird im Einzelinteresse eine Ladestation errichtet. Errichtung und Betrieb liegt im Verantwortungsbereich der jeweiligen Person. Die Stromversorgung der Ladestation kann durch den bestehenden Netzanschluss sprich Wohnungszähler erfolgen. Dadurch wird gleichzeitig die Abrechnung der anfallenden Ladekosten sichergestellt. Für die wohnrechtliche Beurteilung ist die Ladeleistung in Kilowatt (=kW) von Relevanz.
Laden bis zu 5,5 kW
Hier muss über die Errichtung der Ladestation informiert werden. Innerhalb einer zweimonatigen Frist haben die anderen Wohnungseigentümer*innen die Möglichkeit dem Vorhaben zu widersprechen, ansonsten gilt eine fiktive Zustimmung.
Laden mit mehr als 5,5 kW
Bei größeren Ladeleistungen ist eine aktive Zustimmung aller anderen Wohnungseigentümer*innen einzuholen.
Dies beschreibt eine liegenschaftsweite Errichtung von Ladeinfrastruktur und ist aus technischen, wirtschaftlichen sowie organisatorischen Gründen der Einzellösung vorzuziehen.
Eine Gesamtlösung ermöglicht den Einsatz eines Lastmanagements wodurch die vorhandene Anschlussleistung (am Stromnetz) optimal genutzt und die andernfalls mit Kosten verbundenen Adaptierungen wie z.B.: die Verstärkung der Hausleitung vermieden werden. Dabei wird der Verbund an Ladestationen über einen eigenen Zählpunkt/Netzanschluss mit Strom versorgt.
Für die Beschlussfassung stehen nach Wohneigentumsgesetz zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
Errichtung von Ladeinfrastruktur im Mietverhältnis
Bei der Errichtung einer einzelnen Ladestation auf dem mit der Wohnung mitgemieteten Abstellplatz ist die Vermieter*in oder Hausverwaltung zu informieren. Verweigert die vermietende Person oder einer der anderen WohnungseigentümerInnen die Errichtung der Ladestation kann die Zustimmung gerichtlich ersetzt werden. Die Umsetzung liegt im alleinigen Verantwortungsbereich der Mieter*innen.
Das Laden zu Hause ist nicht nur technisch, sondern auch aus rechtlichen Gründen manchmal herausfordernd. Um die rechtlichen Hürden leichter meistern zu können, hat das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie einige Tipps sowohl für Einfamilien- als auch Mehrfamilienhäuser zusammengestellt.
Je mehr erneuerbarer Strom für den Antrieb eines E-Autos verwendet wird, desto umweltfreundlicher fällt auch die ökologische Gesamtbetrachtung aus. Tirol hat als Wasserkraftland eine sehr günstige Ausgangslage. Die Kombination mit einer Photovoltaikanlage bildet dann noch das Sahnehäubchen.
Mit Hilfe eines Lademanagements kann die Beladung des Fahrzeugs auf die eigene Stromproduktion am Dach abgestimmt werden.
In absehbarer Zukunft ist zu erwarten, dass das Elektroauto sogar als mobiler Stromspeicher eingesetzt werden kann.
Thomas Geisler, E-Mobilitätsexperte von der Energieagentur Tirol
Die Installation einer max. 3,7 kW Wallbox ist laut folgendem OGH-Urteil nun eine privilegierte Maßnahme im Sinne des Wohneigentumsgesetzes. Das bedeutet im Mehrfamilienhaus ist eine Zustimmung der Miteigentümer*innen somit nicht mehr zwingend notwendig.
Öffentliche Ladeinfrastruktur ist vor allem für (Durch-)Reisende von Bedeutung. Aber auch für einen schnellen Energieschub im Alltag ist auf sie Verlass. Neben dem Laden mit Ladekarte besteht auch die Möglichkeit des Ad-Hoc Ladens. Ein Vergleich der unterschiedlichen Tarifangebote vor der ersten elektrischen Ausfahrt lohnt sich!
Wie werden E-Autos geladen? Wie das Smartphone auch: Stecker rein, fertig!